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KI-Inhalte richtig
kennzeichnen

Seit dem 2. August 2026 gelten nach dem EU AI Act Transparenzpflichten für bestimmte mit Künstlicher Intelligenz erzeugte oder wesentlich veränderte Inhalte. Auf dieser Seite erfahren Sie verständlich, wann eine Kennzeichnung erforderlich sein kann und worauf Unternehmen achten sollten.

EU AI Act verständlich erklärt
Praxisbeispiele für Unternehmen
Kompakte Handlungsempfehlungen

Warum gibt es den EU AI Act?

Künstliche Intelligenz entwickelt sich rasant und eröffnet Unternehmen zahlreiche neue Möglichkeiten. Gleichzeitig wird es immer schwieriger zu erkennen, ob Bilder, Videos, Audiodateien oder Texte von Menschen oder mit Hilfe einer KI erstellt wurden.

Mit dem EU AI Act hat die Europäische Union erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen geschaffen, der den Einsatz von Künstlicher Intelligenz regelt. Ziel ist es, Innovation zu fördern und gleichzeitig Transparenz, Sicherheit und Vertrauen zu stärken.

Ein Bestandteil des Gesetzes sind die Transparenzpflichten nach Artikel 50. Sie sollen sicherstellen, dass Menschen erkennen können, wenn sie mit bestimmten KI-Systemen interagieren oder wenn bestimmte Inhalte mit Hilfe von KI erzeugt oder verändert wurden.

Betrifft mich der EU AI Act?

Wahrscheinlich nutzen Sie bereits Künstliche Intelligenz – oft sogar, ohne es bewusst wahrzunehmen. Viele Programme und Online-Dienste integrieren heute KI-Funktionen automatisch.

Für die meisten kleinen und mittleren Handwerksbetriebe besteht kein Grund zur Sorge. Der Einsatz von KI bleibt selbstverständlich erlaubt. Entscheidend ist lediglich, in welchen Bereichen KI eingesetzt wird und ob daraus Transparenzpflichten nach dem EU AI Act entstehen können.

Beispiele aus dem Handwerk

Der EU AI Act unterscheidet nicht nach Gewerken. Entscheidend ist vielmehr, wie Künstliche Intelligenz eingesetzt wird. Typische Beispiele sind:

  • 🔧 SHK-Betriebe
  • ⚡ Elektrobetriebe
  • 🎨 Malerbetriebe
  • 🏗 Metallbau
  • 🔥 Ofenbauer
  • 🏠 Dachdecker
  • 🪚 Schreinereien
  • 🧱 Bauunternehmen
  • 🌳 Garten- und Landschaftsbau
  • … und viele weitere Gewerke.

Ob Transparenzpflichten bestehen, hängt nicht vom Gewerk ab, sondern davon, ob beispielsweise KI-generierte Texte, Bilder, Videos, Chatbots oder andere Inhalte veröffentlicht oder eingesetzt werden.

Wichtig zu wissen

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz ist nicht grundsätzlich kennzeichnungspflichtig. Der EU AI Act unterscheidet je nach Art der Anwendung und dem konkreten Einsatzzweck. Deshalb sollte nicht vorschnell davon ausgegangen werden, dass jede KI-Anwendung automatisch gekennzeichnet werden muss.

Welche Inhalte können betroffen sein?

🖼️

KI-Werbebild

Bei bestimmten KI-generierten oder wesentlich veränderten Inhalten können Transparenzpflichten relevant sein.

💬

ChatGPT für Ideensammlung

Eine interne Ideensammlung ist nicht automatisch mit einer öffentlichen Kennzeichnungspflicht gleichzusetzen.

🏷️

Kennzeichnung

Je nach Anwendungsfall können Hinweise wie „AI“, „AI GENERATED“ oder „AI MODIFIED“ eingesetzt werden.

Häufige Fragen zur KI-Kennzeichnung.

Muss jedes KI-Bild gekennzeichnet werden?

Nein. Es kommt auf den konkreten Anwendungsfall und die gesetzlichen Vorgaben an.

Welche offiziellen Kennzeichnungen gibt es?

AI, AI GENERATED und AI MODIFIED wurden in der ursprünglichen Informationsseite als mögliche Kennzeichnungen genannt.

Gilt das für jeden Handwerksbetrieb?

Ja. Entscheidend ist nicht das Gewerk, sondern die konkrete Art der KI-Nutzung und ob daraus eine Transparenzpflicht entsteht.

Weiterführende Informationen.

Diese Seite dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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