KI-Werbebild
Bei bestimmten KI-generierten oder wesentlich veränderten Inhalten können Transparenzpflichten relevant sein.
Seit dem 2. August 2026 gelten nach dem EU AI Act Transparenzpflichten für bestimmte mit Künstlicher Intelligenz erzeugte oder wesentlich veränderte Inhalte. Auf dieser Seite erfahren Sie verständlich, wann eine Kennzeichnung erforderlich sein kann und worauf Unternehmen achten sollten.
Künstliche Intelligenz entwickelt sich rasant und eröffnet Unternehmen zahlreiche neue Möglichkeiten. Gleichzeitig wird es immer schwieriger zu erkennen, ob Bilder, Videos, Audiodateien oder Texte von Menschen oder mit Hilfe einer KI erstellt wurden.
Mit dem EU AI Act hat die Europäische Union erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen geschaffen, der den Einsatz von Künstlicher Intelligenz regelt. Ziel ist es, Innovation zu fördern und gleichzeitig Transparenz, Sicherheit und Vertrauen zu stärken.
Ein Bestandteil des Gesetzes sind die Transparenzpflichten nach Artikel 50. Sie sollen sicherstellen, dass Menschen erkennen können, wenn sie mit bestimmten KI-Systemen interagieren oder wenn bestimmte Inhalte mit Hilfe von KI erzeugt oder verändert wurden.
Wahrscheinlich nutzen Sie bereits Künstliche Intelligenz – oft sogar, ohne es bewusst wahrzunehmen. Viele Programme und Online-Dienste integrieren heute KI-Funktionen automatisch.
Für die meisten kleinen und mittleren Handwerksbetriebe besteht kein Grund zur Sorge. Der Einsatz von KI bleibt selbstverständlich erlaubt. Entscheidend ist lediglich, in welchen Bereichen KI eingesetzt wird und ob daraus Transparenzpflichten nach dem EU AI Act entstehen können.
Der EU AI Act unterscheidet nicht nach Gewerken. Entscheidend ist vielmehr, wie Künstliche Intelligenz eingesetzt wird. Typische Beispiele sind:
Ob Transparenzpflichten bestehen, hängt nicht vom Gewerk ab, sondern davon, ob beispielsweise KI-generierte Texte, Bilder, Videos, Chatbots oder andere Inhalte veröffentlicht oder eingesetzt werden.
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz ist nicht grundsätzlich kennzeichnungspflichtig. Der EU AI Act unterscheidet je nach Art der Anwendung und dem konkreten Einsatzzweck. Deshalb sollte nicht vorschnell davon ausgegangen werden, dass jede KI-Anwendung automatisch gekennzeichnet werden muss.
Bei bestimmten KI-generierten oder wesentlich veränderten Inhalten können Transparenzpflichten relevant sein.
Eine interne Ideensammlung ist nicht automatisch mit einer öffentlichen Kennzeichnungspflicht gleichzusetzen.
Je nach Anwendungsfall können Hinweise wie „AI“, „AI GENERATED“ oder „AI MODIFIED“ eingesetzt werden.
Nein. Es kommt auf den konkreten Anwendungsfall und die gesetzlichen Vorgaben an.
AI, AI GENERATED und AI MODIFIED wurden in der ursprünglichen Informationsseite als mögliche Kennzeichnungen genannt.
Ja. Entscheidend ist nicht das Gewerk, sondern die konkrete Art der KI-Nutzung und ob daraus eine Transparenzpflicht entsteht.
Diese Seite dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.